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Beschwerden und Meldung von Unregelmäßigkeiten

Beschwerden
 
Das Vertrauen unserer Kunden ist uns ausgesprochen wichtig. Wir sind daher stets bemüht, Sie in allen Belangen des Leasinggeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, werden wir Ihrer Beschwerde umgehend nachgehen. 

An wen können Sie sich mit einer Beschwerde wenden? In welcher Form kann die Beschwerde erfolgen?
 

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Wir setzen uns mit jeder Beschwerde sachlich und fair auseinander. Wir recherchieren bei uns im Haus, sammeln und prüfen alle für die Beschwerde relevanten Beweismittel und Informationen, welche die Grundlage für unsere Entscheidung darstellen. Sie erhalten von uns auf Ihre Beschwerde ehestmöglich eine Antwort. Bitte bedenken Sie, dass Anliegen manchmal komplexer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Sollte die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit daher etwas längere Zeit in Anspruch nehmen oder kommt es zu unerwarteten weiteren Verzögerungen, werden wir sie darüber und bis wann Sie voraussichtlich mit einer Antwort rechnen können, informieren.
Können wir Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nachkommen, werden wir Ihnen unseren Standpunkt im Antwortschreiben eingehend erläutern.
 

Meldung von Unregelmäßigkeiten


Das interne System zur Meldung von Unregelmäßigkeiten richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter von IMPULS-LEASING d.o.o., die Kenntnisse über Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union in ihrem Arbeitsumfeld erworben haben, vor allem im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produkten und Märkten sowie der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Compliance, Verkehrssicherheit, Umweltschutz,  Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verstöße zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union gemäß Artikel 325 der Verordnung (EU) Nr. 100/2019; des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in den einschlägigen Rechtsakten der Europäischen Union näher aufgezählt werden, sowie Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich Verstößen gegen die Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften der Europäischen Union sowie Verstöße gegen den Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen Körperschaftsteuervorschriften oder -gestaltungen verstoßen, die darauf abzielen, einen Steuervorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck der geltenden Körperschaftsteuervorschriften zuwiderläuft,  aber im gleichen Umfang für mögliche andere Handlungen oder Unterlassungen, die gegen positive gesetzliche Regelungen verstoßen würden.

System zur internen Meldung von Unregelmäßigkeiten - Meldung über den Link möglich: https://rlbooe.integrityline.app