Im Falle einer unregelmäßigen Zahlung der monatlichen Verpflichtungen durch den Leasingnehmer (gemäß Artikel 59 des Leasinggesetzes - wenn der Leasingnehmer zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt hat) kann der Leasingvertrag aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt werden, und der Leasingnehmer wird zur Rückgabe des Leasinggegenstandes aufgefordert. Am Tag der Rückgabe des Objekts an IMPULS-LEASING d.o.o. und nach Unterzeichnung des Protokolls über die Übernahme des Fahrzeugs wird der Vertrag am Tag der Unterzeichnung des Protokolls gekündigt und dem Leasingnehmer werden keine Rechnungen über monatliche Raten/Mieten mehr ausgestellt.
Anschließend wird ein Gutachten durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt, um den Verkehrswert des Leasingobjektes auf Kosten des Leasingnehmers zu ermitteln. Das Gutachten des gerichtlich beeidigten Sachverständigen wird dem Leasingnehmer auf schriftlichen Antrag des Leasingnehmers per Einschreiben zugestellt. Wenn durch das Gutachten des Sachverständigen Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, die von der Versicherung gemäß Vollkaskopolice anerkannt würden, wird eine Schadensbewertung organisiert und das Leasingobjekt repariert. Das Leasingobjekt wird anschließend von IMPULS-LEASING d.o.o. öffentlich zum Verkauf angeboten und an den Höchstbietenden verkauft
Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden, die IMPULS-LEASING d.o.o. infolge der Vertragskündigung entstehen. IMPULS-LEASING d.o.o. ist daher berechtigt, vom Leasingnehmer die Zahlung aller fälligen, noch offenen Leasingraten und des noch nicht beglichenen Restwerts sowie aller gegebenenfalls entstandenen weiteren Kosten, die gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss von Leasingverträgen in Rechnung gestellt werden dürfen, zu verlangen.