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Häufige Fragen

OL gleicht einem Mietvertrag und dementsprechend kann das Leasingobjekt nicht als Eigentum betrachtet werden. Die monatliche Miete wird als Aufwand betrachtet und die Mehrwertsteuer als Steuervorauszahlung (ausschließlich für Lieferwagen, Pkw, Bau- oder Landwirtschaftsmaschinen, Boote oder sonstige Ausstattungen). Das Leasingobjekt belastet nicht die Bilanz des Leasingnehmers und gibt somit freien Raum für neue Investitionen. FL wird in den Geschäftsbüchern des Leasingnehmers als langfristiges Sachanlagenvermögen abgerechnet und wird als solches amortisiert. Der monatliche Zinsbetrag wird als Aufwand betrachtet. Nachdem die letzte Monatsrate bezahlt ist, wird das Eigentumsrecht am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer übertragen.

IIn Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss eines Leasingvertrags kann die IMPULS-LEASING d.o.o. dem Leasingnehmer die Gebühr für die Teilnahme an Ordnungswidrigkeits- und anderen Gerichtsverfahren, Gebühren im Falle einer Vertragsänderung, Gebühren im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags, Gebühren für die Weiterverrechnung von Kosten, Gebühr für die Abwicklung von Teilschäden, Gebühren für Mahnkosten und Mahnungen, Gebühren für die Nichteinreichung von Vertragsunterlagen, Gebühr für die Assistenz bei der Zulassung dies Objektes in Rechnung stellen. Alle Gebühren sind in der Preisliste der IMPULS-LEASING d.o.o. festgelegt.

Der Restwert ist der vereinbarte Wert des Leasingobjektes, welcher zum Zeitpunkt des Leasingvertragablaufs erwartet wird, abhängig von der Vertragsdauer sowie seinem technischen, funktionellen und optischen Zustand, entsprechend dem regelmäßigen Gebrauch durch den Leasingnehmer.  

Diese Entscheidung trifft der Leasingnehmer  aufgrund der Vorteile und Auswirkungen, die OL und FL auf seine Geschäftspläne haben.

Der Leasingnehmer entscheidet sich für das gewünschte Leasingobjekt und vereinbart mit dem Händler alle Kaufkonditionen. Nach der Bonitätsprüfung des Leasingnehmers wird die Finanzierungsentscheidung getroffen. Sollte diese positiv ausfallen, wird ein Vertrag unterschrieben und die Absicherungsunterlagen beglaubigt. Nachdem das Depot/Anzahlung/Beteiligung eingezahlt ist, wird der Kaufpreis des Leasingobjektes an den Händler überwiesen.

Beim Finanzierungsleasing stellt die IL eine Rechnung bzw. eine R1 Rechnung für den gesamten Kaufpreis des Leasingobjektes mit angegebener Mehrwertsteuer aus. Die Mehrwertsteuer kann als Steuervorauszahlung gebucht werden, erfüllt der Leasingnehmer hierzu alle gesetzlichen Voraussetzungen.

Das Depot ist eine Versicherung des Leasingvertrages und kann nicht als eine Vorabzahlung für das Leasingobjekt betrachtet werden. Nachdem der Leasingvertrag abgelaufen ist, wird das Depot an den Leasingnehmer zurückerstattet und bis zu diesem Zeitpunkt in den Geschäftsbüchern des Leasingnehmers als eine langfristige Forderung geführt.

Fahrzeuge, welche von der IL finanziert werden, werden auch von der IL zugelassen.  
Nach der Übernahme des Fahrzeuges und der durchgeführten TÜV- Prüfung werden alle Unterlagen an die IL in Zagreb, Rijeka, Split oder Osijek geliefert,  abhängig vom Sitz oder dem gewünschten Zulassungsort des Leasingnehmers.

Der Leasingvertrag kann vorzeitig seitens des Leasingnehmers bzw. -gebers gekündigt werden, gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte es zu einer Beschädigung des Leasingobjektes kommen, ist der Leasingnehmer verpflichtet, sowohl die IL als auch die Versicherung innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber zu informieren. Nachdem die IL Reparaturrechnungen erhalten hat, werden diese zwecks Auszahlung an die Versicherung weitergeleitet. Reparaturrechnungen müssen auf die IL ausgestellt werden. Sollte im Rahmen einer Haftung des anderen Unfallteilnehmers ein Schadensersatz gestellt werden, bleibt die Prozedur die gleiche wie oben, mit dem Vermerk, dass die Schadensersatzforderung an die Versicherung des anderen Unfallteilnehmers gestellt wird.

Mit der Ausstellung der letzten Monatsrate aus dem Finanzierungsleasingvertrag erhält der Leasingnehmer auch eine Tilgungsrate mit dem Fälligkeitsdatum des Vertragsablaufs gemäß dem Tilgungsplan. Nach der Zahlung der letzten Rate und der Begleichung aller verbleibenden offenen Forderungen erfolgt die Endabrechnung des Vertrags und dem Leasingnehmer werden alle für die Eigentumsübertragung an dem Leasingobjekt erforderlichen Unterlagen ausgehändigt, darunter:
3 Kopien der R1-Rechnung für das Leasingobjekt, ausgestellt zum Zeitpunkt der Aktivierung des Leasingvertrags, abgestempelt und unterschrieben von der Firma IMPULS-LEASING d.o.o.
das Original-Fahrzeugbrief, wenn es sich um ein Leasingobjekt handelt, das zugelassen ist, und wenn der Leasingvertrag vor dem 01.07.2013 abgeschlossen wurde.
Vollmacht zur Abmeldung des Leasingobjektes, wenn es sich um ein Leasingobjekt handelt, das eingetragen wird
Bescheinigung über die Begleichung der Verbindlichkeiten des Leasingnehmers

Alle während der Laufzeit des Leasingvertrages entstehenden Kosten für das Leasingobjekt trägt der Leasingnehmer.

FINANZIERUNGSLEASING
Indem der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages, d.h. bei normalem Ablauf des Leasingvertrages, die Zahlung gemäß der informativen Endabrechnung leistet, erwirbt er das Recht, das Eigentum an dem Leasingobjekt zu übertragen.

OPERATING-LEASING
Beim Operating-Leasing ist es dem Leasingnehmer strengstens untersagt, das Leasingobjekt zu erwerben und dessen Eigentümer zu werden. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zwischen IMPULS-LEASING d.o.o. und dem Leasingnehmer oder während dessen Laufzeit hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, einen Käufer des Leasingobjektes (mindestens zum Betrag des ausstehenden Vertragswertes) vorzuschlagen.

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Bei der Berechnung des Realzinses werden die Laufzeit des Leasingvertrags in Monaten, die Höhe der gesamten Leasinggebühr und die Höhe aller Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Leasingvertrags berücksichtigt.

Im Falle einer unregelmäßigen Zahlung der monatlichen Verpflichtungen durch den Leasingnehmer (gemäß Artikel 59 des Leasinggesetzes - wenn der Leasingnehmer zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt hat) kann der Leasingvertrag aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt werden, und der Leasingnehmer wird zur Rückgabe des Leasinggegenstandes aufgefordert. Am Tag der Rückgabe des Objekts an IMPULS-LEASING d.o.o. und nach Unterzeichnung des Protokolls über die Übernahme des Fahrzeugs wird der Vertrag am Tag der Unterzeichnung des Protokolls gekündigt und dem Leasingnehmer werden keine Rechnungen über monatliche Raten/Mieten mehr ausgestellt.

Anschließend wird ein Gutachten durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt, um den Verkehrswert des Leasingobjektes auf Kosten des Leasingnehmers zu ermitteln. Das Gutachten des gerichtlich beeidigten Sachverständigen wird dem Leasingnehmer auf schriftlichen Antrag des Leasingnehmers per Einschreiben zugestellt. Wenn durch das Gutachten des Sachverständigen Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, die von der Versicherung gemäß Vollkaskopolice anerkannt würden, wird eine Schadensbewertung organisiert und das Leasingobjekt repariert. Das Leasingobjekt wird anschließend von IMPULS-LEASING d.o.o. öffentlich zum Verkauf angeboten und an den Höchstbietenden verkauft
Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden, die IMPULS-LEASING d.o.o. infolge der Vertragskündigung entstehen. IMPULS-LEASING d.o.o. ist daher berechtigt, vom Leasingnehmer die Zahlung aller fälligen, noch offenen Leasingraten und des noch nicht beglichenen Restwerts sowie aller gegebenenfalls entstandenen weiteren Kosten, die gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss von Leasingverträgen in Rechnung gestellt werden dürfen, zu verlangen.

Die Gesellschaft genehmigt die Finanzierung von Gebrauchtfahrzeugen von autorisierten Lieferanten, und Fahrzeuge bis zu einem Alter von 3 Jahren können ohne Anzahlung finanziert werden.
Die Summe aus Fahrzeugalter und Leasinglaufzeit darf 8 Jahre nicht überschreiten.

Während der gesamten Vertragslaufzeit zwischen IMPULS-LEASING d.o.o. und dem Leasingnehmer ist IMPULS-LEASING d.o.o. der rechtliche Eigentümer des Leasingobjektes. Im Fahrzeugschein, sofern das Leasingobjekt zugelassen wird, ist der Leasingnehmer als Nutzer des betreffenden Leasingobjektes eingetragen.