Sollte es zu einer Beschädigung des Leasingobjektes kommen, ist der Leasingnehmer verpflichtet, sowohl die IL als auch die Versicherung innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber zu informieren. Nachdem die IL Reparaturrechnungen erhalten hat, werden diese zwecks Auszahlung an die Versicherung weitergeleitet. Reparaturrechnungen müssen auf die IL ausgestellt werden. Sollte im Rahmen einer Haftung des anderen Unfallteilnehmers ein Schadensersatz gestellt werden, bleibt die Prozedur die gleiche wie oben, mit dem Vermerk, dass die Schadensersatzforderung an die Versicherung des anderen Unfallteilnehmers gestellt wird.