• Was ist der unterschied zwischen dem Finanzierungs- und dem Operating-leasing?
    OL gleicht einem Mietvertrag und dementsprechend kann das Leasingobjekt nicht als Eigentum betrachtet werden. Die monatliche Miete wird als Aufwand betrachtet und die Mehrwertsteuer als Steuervorauszahlung (ausschließlich für Lieferwagen, Pkw, Bau- oder Landwirtschaftsmaschinen, Boote oder sonstige Ausstattungen). Das Leasingobjekt belastet nicht die Bilanz des Leasingnehmers und gibt somit freien Raum für neue Investitionen. FL wird in den Geschäftsbüchern des Leasingnehmers als langfristiges Sachanlagenvermögen abgerechnet und wird als solches amortisiert. Der monatliche Zinsbetrag wird als Aufwand betrachtet. Nachdem die letzte Monatsrate bezahlt ist, wird das Eigentumsrecht am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer übertragen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Depot?
    Die Anzahlung ist der Betrag, mit welchem sich der Leasingnehmer zu einem gewissen Prozent am Kaufwert des Leasingobjektes beteiligt. Um diesen Betrag wird der Barwert und somit auch die Zinsberechnungsgrundlage verringert. Das Depot ist der Betrag, welcher als Versicherung des Leasingvertrages dient. Der Finanzierungsbetrag wird ebenso verringert, wie die Grundlage zur Abrechnung der Monatsrate. Nach dem Vertragsablauf wird das Depot gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Leasingnehmer zurückerstattet.
  • Was ist der Restwert bei OL?
    Der Restwert ist der vereinbarte Wert des Leasingobjektes, welcher zum Zeitpunkt des Leasingvertragablaufs erwartet wird, abhängig von der Vertragsdauer sowie seinem technischen, funktionellen und optischen Zustand, entsprechend dem regelmäßigen Gebrauch durch den Leasingnehmer.  
  • Welche Finanzierungsform auswählen?
    Diese Entscheidung trifft der Leasingnehmer  aufgrund der Vorteile und Auswirkungen, die OL und FL auf seine Geschäftspläne haben.
  • Wie kann man eine Leasingfinanzierung abschließen?
    Der Leasingnehmer entscheidet sich für das gewünschte Leasingobjekt und vereinbart mit dem Händler alle Kaufkonditionen. Nach der Bonitätsprüfung des Leasingnehmers wird die Finanzierungsentscheidung getroffen. Sollte diese positiv ausfallen, wird ein Vertrag unterschrieben und die Absicherungsunterlagen beglaubigt. Nachdem das Depot/Anzahlung/Beteiligung eingezahlt ist, wird der Kaufpreis des Leasingobjektes an den Händler überwiesen.
  • Bei welcher Finanzierungsart wird dem Leasingnehmer eine r1 Rechnung auf den vollen Wert des Leasingobjektes ausgestellt?
    Beim Finanzierungsleasing stellt die IL eine Rechnung bzw. eine R1 Rechnung für den gesamten Kaufpreis des Leasingobjektes mit angegebener Mehrwertsteuer aus. Die Mehrwertsteuer kann als Steuervorauszahlung gebucht werden, erfüllt der Leasingnehmer hierzu alle gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Warum wird für das Depot keine r1 Rechnung ausgestellt?
    Das Depot ist eine Versicherung des Leasingvertrages und kann nicht als eine Vorabzahlung für das Leasingobjekt betrachtet werden. Nachdem der Leasingvertrag abgelaufen ist, wird das Depot an den Leasingnehmer zurückerstattet und bis zu diesem Zeitpunkt in den Geschäftsbüchern des Leasingnehmers als eine langfristige Forderung geführt.
  • Wer ist für die Zulassung der Fahrzeuge, die durch IL finanziert werden zuständig?
    Fahrzeuge, welche von der IL finanziert werden, werden auch von der IL zugelassen.  
    Nach der Übernahme des Fahrzeuges und der durchgeführten TÜV- Prüfung werden alle Unterlagen an die IL in Zagreb, Rijeka, Split oder Osijek geliefert,  abhängig vom Sitz oder dem gewünschten Zulassungsort des Leasingnehmers.
  • Kann der Leasingvertrag vor seiner Ablaufzeit gekündigt werden?
    Der Leasingvertrag kann vorzeitig seitens des Leasingnehmers bzw. -gebers gekündigt werden, gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wie ist das Verfahren im Falle einer Beschädigung des Leasingobjektes?
    Sollte es zu einer Beschädigung des Leasingobjektes kommen, ist der Leasingnehmer verpflichtet, sowohl die IL als auch die Versicherung innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber zu informieren. Nachdem die IL Reparaturrechnungen erhalten hat, werden diese zwecks Auszahlung an die Versicherung weitergeleitet. Reparaturrechnungen müssen auf die IL ausgestellt werden. Sollte im Rahmen einer Haftung des anderen Unfallteilnehmers ein Schadensersatz gestellt werden, bleibt die Prozedur die gleiche wie oben, mit dem Vermerk, dass die Schadensersatzforderung an die Versicherung des anderen Unfallteilnehmers gestellt wird.